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   LSG Baden-Württemberg, 14.11.2023 - L 9 U 4092/18   

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https://dejure.org/2023,39739
LSG Baden-Württemberg, 14.11.2023 - L 9 U 4092/18 (https://dejure.org/2023,39739)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.11.2023 - L 9 U 4092/18 (https://dejure.org/2023,39739)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. November 2023 - L 9 U 4092/18 (https://dejure.org/2023,39739)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 99 Abs 3 Nr 2 SGG, § 8 Abs 1 S 2 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7
    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässige Erweiterung des Klageantrags gem § 99 Abs 3 Nr 2 SGG im Berufungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Gesundheitserstschaden - struktureller HWS-Unfallerstschaden - Vollbeweis - gesundheitlicher Dauerschaden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 99 Abs. 3 Nr. 2 ; SGB VII § 7 ; SGB VII § 8

  • rechtsportal.de

    SGG § 99 Abs. 3 Nr. 2 ; SGB VII § 7 ; SGB VII § 8

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2023 - L 9 U 4092/18
    Wesentlich ist der Gesundheitserstschaden für den weiteren Gesundheitsschaden nach der in der Rechtsprechung gebräuchlichen Formel, wenn er eine besondere Beziehung zum Eintritt dieses Schadens hatte (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, juris).

    Bei der Abwägung kann der Schwere des Unfallereignisses Bedeutung zukommen (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006 a.a.O., m.w.N.).

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2023 - L 9 U 4092/18
    Er kann vielmehr wählen, ob er stattdessen sein Begehren mit einer Kombination aus einer Anfechtungsklage gegen den das Nichtbestehen des von ihm erhobenen Anspruchs feststellenden Verwaltungsakts und einer Verpflichtungsklage verfolgen will (BSG, Urteil vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R -, BSGE 108, 274 = SozR 4-2700 § 11 Nr. 1 RdNr. 12 ff.).

    Alle festgestellten anderen Bedingungen, die in diesem Sinn nicht notwendig sind, dürfen hingegen bei der nachfolgenden Zurechnungsprüfung nicht berücksichtigt werden (BSG, Urteil vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R -, juris).

  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2023 - L 9 U 4092/18
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der naturphilosophischen Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst recht nicht die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R -, juris).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2023 - L 9 U 4092/18
    Von diesem zum Tatbestand des Versicherungsfalls gehörenden Primärschaden sind diejenigen Gesundheitsschäden zu unterscheiden, die rechtlich wesentlich erst durch den Erstschaden verursacht (unmittelbare Unfallfolge) oder der versicherten Tätigkeit aufgrund der Spezialvorschrift des § 11 SGB VII als Versicherungsfall (mittelbare Unfallfolge) zuzurechnen sind (BSG, Urteil vom 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R -, juris).
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2023 - L 9 U 4092/18
    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ist dann anzunehmen, wenn bei vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkt des Einzelfalls mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang spricht, wobei dieser nicht schon dann wahrscheinlich ist, wenn er nicht auszuschließen ist oder nur möglich ist (BSG, Urteil vom 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R -, juris).
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Unfallbegriff -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2023 - L 9 U 4092/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist für einen Arbeitsunfall nach § 8 Abs. 1 SGB VII in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen auf Grund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R -, juris m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2022 - L 9 U 2377/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - rentenberechtigende MdE -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2023 - L 9 U 4092/18
    Diagnosen, die durch den Unfall konkret verletzte Strukturen beschreiben und damit überdauernde Beschwerden erklären könnten (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 19.07.2022 - L 9 U 2377/19 -, Rn. 52, juris), finden sich jedoch in den Befundberichten der zahlreichen Behandler nicht.
  • LSG Bayern, 20.06.2012 - L 2 U 340/10

    Ist ein Schädel-Hirn-Trauma nicht im Vollbeweis als Gesundheitserstschaden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2023 - L 9 U 4092/18
    Ist aber ein Schädel-Hirn-Trauma nicht im Vollbeweis als Gesundheitserstschaden nachgewiesen, scheidet die Feststellung eines organischen Psychosyndroms nach Schädel-Hirntrauma als Unfallfolge aus (Bayerisches LSG, Urteil vom 20.06.2012 - L 2 U 340/10 -, juris).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2023 - L 9 U 4092/18
    Beide Rechtsschutzformen sind grundsätzlich gleich rechtsschutzintensiv (BSG, Urteil vom 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R -, NZS 2012, 909).
  • LSG Saarland, 23.06.2021 - L 7 U 25/20

    Streitige Unfallfolgen bei einem Schulunfall nach Sturz auf den Rücken bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2023 - L 9 U 4092/18
    Es liegt damit weder der Fall vor, dass Unfallfolgen eines bestimmten Fachgebietes bisher nicht Gegenstand der angegriffenen Behördenentscheidung sind, noch der Fall, dass die Unfallfolgen erst nach der Behördenentscheidung aufgetreten sind (vgl. hierzu LSG Saarland, Urteil vom 23.06.2021 - L 7 U 25/20 -, Rn. 59 ff., juris).
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